Glossar

Insolvenz

Die Insolvenz bezeichnet eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Konkret heißt das, dass sich der Debitor in einer Situation befindet, in der er seinem Kreditor gegenüber keiner Zahlungsverpflichtung mehr nachkommen kann. Es wird bei der Insolvenz zwischen zwei Arten unterschieden.

Zum einen gibt es das Insolvenzverfahren, mit dem Ziel entweder die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen oder das ganze ordentlich abzuwickeln (beispielsweise durch Unternehmensauflösung).

Zum anderen gibt es die Privatinsolvenz für Privatmenschen, mit der diese die Möglichkeit eines Einigungsversuches mir ihren Kreditoren haben, aber das ganze Verfahren letzlich meist mit der Restschuldbefreiung endet.